Zulassung zur Ausbildung
Um an der Football Academy Zurich zugelassen zu werden, müssen die Lernenden folgende Kriterien erfüllen:
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Erfüllen des Schulobligatoriums: gemäss den jeweiligen kantonalen Volksschulgesetzen
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Erfüllen der fussballerischen Voraussetzungen: Bestehen der FAZ-Fussball-Testwoche
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Erfüllen der schulischen Voraussetzungen: Bestehen des «Multicheck Kaufmann/ Kauffrau»
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Erfüllen der gesundheitlichen Voraussetzungen: Bestehen des «Medical-Check» an der Sport Clinic Zürich
Die Lernenden der Football Academy Zurich müssen – anders als reguläre KV-Lernende – zu Beginn ihrer Ausbildung keine Lehrstelle nachweisen können. Der Betrieb, in welchem die Lernenden ihr Praktikum absolvieren, wird erst nach Ausbildungsbeginn und in Kooperation mit der Schulleitung der Football Academy Zurich gesucht.